Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik Artikel


Wichtig: In diesem Angebot wird davon ausgegangen, dass Sie berechtigt sind, das angebotene Produkt zu einem reduzierten MwSt.-Satz von 0% zu erwerben. Gemäß § 12 Abs. 3 UStG reduziert sich die MwSt. auf 0% bei Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird. Wenn Sie nicht zum Kreis der Steuerermäßigungsberechtigten gehören, aktivieren Sie bitte die nachstehende Checkbox. Dadurch wird diese Seite neu geladen und das Produkt kann zu einem Gesamtpreis inkl. 19% MwSt. erworben werden.